SVLFG-Beiträge 2026: Was landwirtschaftliche Betriebe jetzt wissen sollten
Im Juli und August 2026 verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsbescheide für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Für viele landwirtschaftliche Betriebe lohnt sich deshalb jetzt ein genauer Blick auf den Bescheid.
Wie setzt sich der Beitrag zur Berufsgenossenschaft zusammen?
Der Beitrag setzt sich im Wesentlichen aus einem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitragsanteil zusammen. Der Grundbeitrag deckt insbesondere nicht risikobezogene Aufwendungen der Berufsgenossenschaft ab und wird anhand sogenannter Berechnungseinheiten (BER) ermittelt. Für 2025, dessen Beitrag im Juli/August 2026 abgerechnet wird, beträgt der Hebesatz 7,49 Euro je BER. Der Mindestgrundbeitrag liegt bei 98,04 Euro, der Höchstgrundbeitrag bei 392,18 Euro.
Der Risikobeitrag
Der zweite wesentliche Bestandteil ist der Risikobeitrag. Er berücksichtigt das Unfallrisiko des jeweiligen Betriebes. Dabei spielen insbesondere der Arbeitsbedarf bzw. Arbeitswert, die jeweilige Risikogruppe, das Produktionsverfahren sowie die tatsächlichen Leistungsaufwendungen eine Rolle. Die SVLFG unterscheidet insgesamt 16 Risikogruppen – dadurch kann sich der Beitrag je nach Betriebszweig und Produktionsverfahren deutlich unterscheiden.
Beiträge 2026 steigen im Durchschnitt
Das Umlagesoll ist gegenüber dem Vorjahr um 5,9 % gestiegen. Daraus ergibt sich im Durchschnitt ein Anstieg der Risikobeiträge um etwa 5,2 % und der Grundbeiträge um etwa 11,1 %. Im Einzelfall kann die Entwicklung allerdings deutlich anders ausfallen, da die individuellen Betriebsverhältnisse und Produktionsverfahren berücksichtigt werden.
Wichtig: Vorschuss für 2026
Mit dem Beitragsbescheid für 2025 wird gleichzeitig grundsätzlich auch der Vorschuss für 2026 festgesetzt – dieser wurde auf 90 % festgesetzt. Ein Vorschuss wird grundsätzlich nur erhoben, wenn der zuletzt zu zahlende Beitrag mindestens 160 Euro betragen hat. Die Fälligkeit liegt – abhängig von der Zahlungsweise – im Januar bzw. Mai 2027.
Änderungen im Betrieb können wichtig sein
Ändern sich die Betriebsverhältnisse, kann dies Auswirkungen auf den Beitrag haben – etwa bei Aufgabe oder Aufnahme eines Betriebszweiges, Veränderungen bei der Tierhaltung, Änderungen der bewirtschafteten Flächen, Aufnahme oder Aufgabe eines Nebenunternehmens, Veränderungen beim Arbeitsumfang sowie einer Hofübergabe oder Betriebsaufgabe. Solche Änderungen sollten daher auch unter dem Gesichtspunkt der SVLFG frühzeitig geprüft werden.
Beitragsbescheid genau kontrollieren
Der SVLFG-Beitragsbescheid enthält verschiedene Berechnungsgrundlagen. Bei größeren Abweichungen zum Vorjahr sollte geprüft werden, ob die zugrunde gelegten Betriebsdaten noch aktuell und richtig sind. Gerade bei Betrieben mit mehreren Betriebszweigen kann die Beitragsberechnung komplex sein.
Unser Praxistipp: Prüfen Sie Ihren SVLFG-Bescheid 2026 nicht nur auf den Endbetrag. Kontrollieren Sie insbesondere die zugrunde gelegten Flächen, Tierbestände, Produktionsverfahren und sonstigen Betriebsdaten – fehlerhafte oder nicht mehr aktuelle Angaben können sich auf die Beitragshöhe auswirken. Die offenen Beträge aus dem Beitragsbescheid 2026 sind grundsätzlich zum 15. September 2026 fällig. Bei Fragen zu Ihrem Bescheid unterstützen wir Sie gerne bei der Prüfung der Betriebsdaten und der steuerlichen Einordnung von Veränderungen.