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Wissenswertes

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von admin

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten noch Übergangsregeln, die schrittweise auslaufen. Landwirtschaftliche Betriebe sollten 2026 deshalb nutzen, um ihre Rechnungs- und Buchhaltungsabläufe umzustellen.

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von admin

Sturm, Schneebruch oder Borkenkäfer: Wenn ein Naturereignis den Wald schädigt, muss das Schadholz meist schnell und ungeplant eingeschlagen und verkauft werden. Der Gesetzgeber gleicht diese Zwangslage mit einem deutlich ermäßigten Steuersatz aus.

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von admin

Sie vermieten und lassen gerade das Dach sanieren oder Fenster tauschen? Dann sollten Sie die Bauabzugsteuer kennen: 15 % der Rechnungssumme müssen Sie unter Umständen selbst ans Finanzamt abführen – nicht an den Handwerker. Wer das übersieht, haftet persönlich dafür.

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von admin

Im Juli und August 2026 verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsbescheide für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Für viele landwirtschaftliche Betriebe lohnt sich deshalb jetzt ein genauer Blick auf den Bescheid.

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der sich auszahlt.

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Talstraße 7
79843 Löffingen


+49 7654/9114-0

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